01.04.2017

Neue Richtlinien zur Jazzförderung beschlossen


"Jedes Mitglied eines Jazz-Ensembles" soll in Baden-Württemberg "ein Mindesthonorar von 180 Euro pro Auftritt erhalten".

Diesen Mindestlohn bekommen aber nur Berufsmusiker, die zudem auch noch in Baden-Württemberg leben müssen.

via: suedkurier.de