22.02.2017

Offenes Singen


Gemeinfreie Lieder dürfen öffentlich gesungen werden.

"Allerdings benötigen wir nach der Veranstaltung gegebenenfalls eine Titelliste, um dies überprüfen zu können", sagt die Pressesprecherin der GEMA-Generaldirektion in München, Gaby Schilcher.

via: schwarzwaelder-bote.de