14.11.2014

Privatgebiet


Bereits am 13.06.2014 hat das Oberlandesgericht Köln ein Urteil des LG Köln vom 20.11.2013 bestätigt:

Demnach muss ein Ferienhauspark keine GEMA-Gebühren zahlen.

Die Richter sehen "keine Verletzung der Senderechte, wenn in einer privat vermieteten Ferienwohnung ein Empfängergerät genutzt wird. Im Gegensatz zu Hotels, Pensionen und anderen gewerblich geführten Beherbergungsbetrieben bedeutet für das OLG Köln die Vermietung einer einzelnen Ferienwohnung lediglich die „Vermietung eines Wohnraumes.“ Deshalb ergibt sich daraus auch keine Verletzung von Urheberrechten, wenn Musik via einer Verteileranlage gesendet und gehört wird."

Quelle: jurablogs