09.09.2014

Heute so, morgen so


Am 05.09.2014 berichtet die Thüringer Allgemeine, dass die NPD Helene Fischers Song "Atemlos" öffentlich spielen darf.

So hat es das Landgericht Erfurt am Freitag entschieden. Wie vom mdr vermeldet, wurde damit "eine einstweilige Verfügung, die Fischers Anwälte zunächst erwirkt hatten", wieder aufgehoben.

Am 08.09.2014 berichtet der wdr, dass die NPD Songs der HÖHNER öffentlich nicht mehr spielen darf.

So hat es das Landgericht Erfurt am Montag entschieden. Einer einstweiligen Verfügung der Band wurde damit stattgegeben.

Über eine schwierige Rechtslage versucht RA Christian Solmecke in einem kurzen und lesenswerten Beitrag aufzuklären.

update: Verletzung des Perssönlichkeitsrechts oder des Urheberrechts? Ein Beitrag von RA Niklas Haberkamm.