01.07.2014

Zur Auskunft verpflichtet


Die Vermieter von Zimmern und Ferienwohnungen haben für Fernsehgerät und Radio nicht nur den Rundfunkbeitrag zu zahlen. Pro Unterkunft sind derzeit noch 28,32 Euro im Jahr an die GEMA zu zahlen. Die GEMA beruft sich dabei auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs, wonach Fernsehen und Radiohören im Hotelzimmer wie eine „öffentliche Aufführung“ zu bewerten ist.

"Der Vermieter hat gegenüber den Verwertungsgesellschaften eine Auskunftspflicht über die Anzahl der relevanten Ferienunterkünfte." Quelle: DTV (Deutscher Tourismusverband e.V.) Bild: Screenshot