19.03.2014

Vorsicht, Falle!


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Creative Commons: Landgericht Köln sieht Deutschlandradio als kommerziellen Nutzer.  HIER

“Die Entscheidung des Landgerichts Köln ist nicht nur deshalb erfreulich, weil mit ihr nunmehr erstmalig Rechtsprechung zu Lizenzbedingung “nicht kommerziell” existiert, sondern auch, weil die zu entscheidende Kammer in erfrischender Klarheit festgestellt hat, dass einer Handlung nicht nur deshalb die Kommerzialität fehlt, weil der Handelnde aufgrund seiner öffentlichen Finanzierung nicht auf unmittelbare Erträge aus seiner Tätigkeit angewiesen ist. Das Deutschlandradio hat sich jedenfalls in Bezug auf die Einhaltung der Lizenzbedingungen der Creative Commons-Lizenzen so zu behandeln zu lassen, wie jeder andere privatwirtschaftlich betriebene Radiosender auch. Das Urteil dürfte damit nicht nur bei der unmittelbaren Konkurrenz des Deutschlandradios, wie privaten Radiosendern, sondern auch in der Öffentlichkeit auf Zuspruch stoßen, in der über Sinn und Unsinn der Zwangsabgaben, mit denen unter anderem auch das Deutschlandradio finanziert wird, in letzter Zeit vermehrt gestritten wird. Dem Gebührenzahler wäre es schwierig zu vermitteln gewesen, dass das Deutschlandradio nicht nur zwangsfinanziert wird, sondern sich noch nicht einmal an die Spielregeln halten müssen soll, die für alle anderen Medienschaffenden gelten.”  Rechtsanwalt Arno Lampmann von der Kanzlei LHR