18.03.2014

Unter Generalverdacht


golem.de
Die sogenannte Gema-Vermutung sollte "in näherer Zukunft" durch den Bundestag überprüft werden. Das empfiehlt der Petitionsausschuss des Parlaments rund anderthalb Jahre nach der Eingabe einer entsprechenden Petition durch den Verein Musikpiraten.  Mehr dazu lesen.

TRI-Info: Die Rechtsprechung geht seit Jahrzehnten davon aus, dass bei der öffentlichen Wiedergabe und Aufführung von Musik eine tatsächliche Vermutung dafür spricht, dass die GEMA als größte Verwertungsgesellschaft berechtigt ist, die Rechte aller Berechtigten wahrzunehmen. Diese sog. GEMA-Vermutung ist z.T. auch gesetzlich verankert.  Quelle: Internet-Law