03.10.2012

GEMA vs. Creative Commons


Bereits vor drei Jahren gab es eine Petition gegen das Vorgehen der GEMA, die über 100.000 Unterzeichner sammelte und bis heute eine der erfolgreichsten Online-Petitionen überhaupt ist. Leider führte sie bislang zu keinen Verbesserungen aus Sicht der Musiker. 

Selbst Musiker die unter einer Creative-Commons-Lizenz ihre Werke veröffentlichen, und gar nicht möchten, dass die GEMA ihre Rechte wahrnimmt, werden von der GEMA unter Druck gesetzt. Sie pocht auf einen Verwertungsanteil, und setzt dies sogar vor Gericht unter dem Verweis auf die Beweislastumkehr durch.
Aus diesem Grund ist die neue Petition gestartet, die ein ganz konkret-definiertes Anliegen verfolgt:


Quelle: http://www.dance-charts.de/neue-gema-petition-fordert-die-abschaffung-der-beweislastumkehr


Petition 35441 
Urheberrecht - Aufhebung der sogenannten GEMA-Vermutung vom 28.08.2012

Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, die sogenannte GEMA-Vermutung (§13c UrhWahrnG) aufzuheben und somit die Umkehr der Beweislast als unzulässig zu erklären.

Begründung
Die GEMA umschließt ca. 57.000 Künstler, was nur noch einen geringen Bruchteil, der internationalen und vor allem im Internet vertretenen Künstler, ausmacht.

Durch die Umkehr der Beweislast müssen Internetdienste, Konzerte, Clubs und Bars die GEMA-Vermutung widerlegen, um von jeglichen GEMA Gebühren befreit zu sein.
Dies erfordert einen enormen zeitlichen und finanziellen Aufwand seitens der Veranstalter, da für jedes einzelne Lied alle beteiligten Urheber vorgelegt und auf GEMA-Mitgliedschaft überprüft werden müssen.
Zusätzlich wird aufgrund der GEMA-Vermutung in Streitfällen, wie z.B. unbekannten Urhebern, zugunsten der GEMA entschieden.

Die GEMA-Vermutung ist ein veraltetes Gesetz, das in dieser Form im 21. Jahrhundert nichts mehr zu suchen hat.

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